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Gebrauchtwagen Inzahlungnahme

 

Bitte beherzigen Sie, dass wir nicht einen etwaigen, möglicherweise erzielbaren Marktpreis ausloben können. Dies liegt daran, dass wir Ihnen einerseits bereits im Vorfeld einen erheblichen Preisabschlag auf den Neuwagen gewährt haben – wir anderseits bei Weiterverkauf Ihres Gebrauchtwagens unserem Kunden/Käufer gegenüber für 2 Jahre in der gesetzlichen Gewährleistungspflicht stehen – hier gesetzlich jedwede Reparaturkosten auf unsere Kosten übernehmen müssen.